Rückerstattungsrichtlinien
Rückerstattungsrichtlinie
1. Geltungsbereich
Diese Rückerstattungsrichtlinie gilt für alle Dienstleistungen von
im Bereich Unterstützung bei Bewerbungsunterlagen, Jobsuche und Lehrstellensuche.
2. Kein gesetzliches Rückerstattungs- oder Widerrufsrecht
Gemäss schweizerischem Recht besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht für Dienstleistungen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Beginn der Dienstleistung
Mit der Beauftragung erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass der Anbieter mit der Dienstleistung sofort oder zum vereinbarten Zeitpunkt beginnt.
4. Rückerstattung von Dienstleistungen
(1) Die angebotenen Dienstleistungen werden ausschliesslich online erbracht.
(2) Die Bezahlung erfolgt vollumfänglich im Voraus.
(3) Bereits erbrachte Leistungen sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.
(4) Wurde die Dienstleistung bereits teilweise erbracht, besteht kein Anspruch auf eine (Teil-)Rückerstattung.
(5) Eine Rückerstattung kann in Ausnahmefällen und ausschliesslich auf Kulanz erfolgen, sofern noch keine Leistung erbracht wurde. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
5. Terminabsagen und Umbuchung
(1) Vereinbarte Online-Termine müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden.
(2) Bei fristgerechter Absage erhält der Kunde einmalig die Möglichkeit, in persönlicher Absprache mit dem Anbieter einen Ersatztermin zu vereinbaren.
(3) Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrags ist ausgeschlossen.
(4) Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen verfällt der Anspruch auf die Dienstleistung ersatzlos.
6. Vorauszahlung
(1) Bei gebuchten Leistungspaketen oder Vorauszahlungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, auch wenn einzelne Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
(2) Nicht genutzte Leistungen verfallen nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
7. Ausnahmen
Sollte der Anbieter eine Dienstleistung aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht erbringen können, wird der bereits bezahlte Betrag vollständig oder anteilig zurückerstattet.
8. Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Stand: 26.02.2026